Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) über die Absenkung des Regelbedarfs von Hartz IV um 20% bei unter 25jährigen, die noch bei den Eltern wohnen, stieß auf große Empörung der Montagsdemonstranten.
Nach dem Singen der Eingangshymne leitete einer der Moderatoren die Debatte ein: "Das höchste deutsche Gericht hat beschlossen, dass das Einkommen der Eltern, die in einer Haushaltsgemeinschaft mit einem unter 25jährigen leben, auf den Regelbedarf des ALG II angerechnet werden darf. Somit steht dem Bedürftigen nicht 100% des Regelsatzes für Alleinstehende zu, sondern nur 80%. Der Bedürftige muss beweisen, dass er von den Eltern finanziell nicht unterstützt wird, um evtl. den vollen, ohnehin bei weitem nicht ausreichenden Regelsatz nach dem SGB II zu bekommen. In dem konkreten Fall ging es um einen Rentner, der Erwerbsmindertenrente bezog, aber trotzdem für den Unterhalt seines Sohnes aufkommen sollte".
Eine Rednerin meldete sich: "Anscheinend wird selbst das BVG in seinen Entscheidungen von der Lobby der herrschenden Politik beeinflusst. Dieses Gericht hat nicht eindeutig den Regelbedarf von Hartz IV als verfassungswidrig bezeichnet, obwohl 404,00 Euro für ein menschenwürdiges Leben nicht ausreicht. Zwar wird der Regelsatz von 404,00 Euro auf 409,00 Euro erhöht, diese 'Erhöhung' ist lächerlich! Alles wird teurer, ob Krankenkasse, Miete, Strom- und Heizkosten, Lebensmittel, Hygieneartikel usw., da ist 5 Euro mehr nicht einmal ein Tropfen auf dem heißen Stein und Verhöhnung der Bedürftigen!"
"Auch die sogenannte 'Rechtsvereinfachung' - neuntes Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch II (SGB II) ist alles andere als eine Vereinfachung. Neben einigen Verbesserungen gibt es viele Nachteile bzw. weitere Entrechtung für die Betroffenen", äußerte sich ein Redner, "selbst die Mitarbeiter der Arbeitsagentur klagen über die Mehrarbeit durch die Bürokratisierung der 'Rechtsvereinfachung'. So wird die Herbeiführung von Bedürftigkeit jetzt doppelt bestraft:...
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